Donnerstag, 15. Dezember 2011

Gewerblich genutzte Facebook-Seite braucht Impressum

In einem Urteil hat nun das LG Aschaffenburg bestätigt, dass auch auf Facebook-Seiten ein Impressum vorgehalten werden muss. Eine reine Verlinkung auf die eigene Seite, auf der dann ein korrektes Impressum vorzufinden ist reicht nicht aus, wenn das Auffinden der Informationen schwierig ist.
Inwieweit dies eine neue Abmahnwelle auslösen wird, wird sich zeigen.

Bei Fragen zum Impressum als solchem oder dem Facebook-Impressum kontaktieren Sie mich einfach:

dominik@sedlmeir.de

Pressemitteilung des Amtsgericht München zu Filesharing Fällen.

16. November 2011

Wieder einmal hat das Amtsgericht München seine rigide Einstellung gegenüber den vermeintlichen Tätern im Filesharingbereich deutlich kundgetan.

Spätestens jetzt ist klar, dass im Bereich Filesharing in großem Maße geklagt wird. Aussergerichtlich, wie gerichtlich braucht man hier einen Spezialisten um die eigenen Chancen optimal abschätzen zu können.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie abgemahnt wurden. Ich berate Sie zum fairen Festpreis.

Der Link zur Originalpressemitteilung.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2011/03259/index.php

Donnerstag, 17. November 2011

Lesenswert

Einige Facebook-Mitglieder finden in ihrem Nachrichtenstrom Fotos, die völlig aus dem Rahmen fallen: Ein mit Photoshop zusammengebautes Fake-Bild von Justin Bieber beim Sex, extreme Gewaltdarstellungen, Fotos eines misshandelten Hundes erschreckten die Nutzer. Als Absender der obszönen Motive firmierten jeweils Facebook-Freunde, die aber tatsächlich völlig ahnungslos waren. Den gesamten Artikle lesen Sie auf Spiegel.
Social Networks sind in aller Munde. Welche rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Facebook & Co. auftauchen behandelt das Buch "Datenschutz in Social Network Sites" von Rechtsanwalt Dominik Sedlmeir. Ein besonderer Fokus wird auf Profilbildung, also das Erstellen und Verketten digitaler Identitäten gelegt. Im ersten Teil werden die Vorraussetzungen und Grundsätze des gegenwärtigen Datenschutzrechtes vorgestellt. Denen gegenübergestellt werden kurz die wichtigsten Problemkreise und Herausforderungen an modernen Datenschutz. Digitale Identitäten, Profilbildung und die technischen Hilfen hierzu Verkettung, Datawarehouses und Datamining, Identitätsdiebstahl u.a. werden vorgestellt. Es wird klar, dass der bisherige Datenschutz unter den gegebenen Bedingungen auf die Gefahren nicht adäquat reagieren kann.

Dienstag, 31. August 2010

BGH Urteil vom 12.05.2010 im Volltext

Das entscheidende Urteil im Bereich p2p-Tauschbörsen. Was sich zunächst als "Sieg" der Abgemahnten liest, hält der Euphorie bei genauerer Betrachtungsweise nicht stand.

Ganz klar geht der BGH von einer sog. Anscheinshaftung aus. Das heißt derjenige, der abgemahnt wurde muss nachweisen, dass er es nicht war.

Der Einzelne ist eben für seinen Anschluss verantwortlich.

Wie Sie vorgehen sollten und was Sie weiter machen sollten erfahren Sie wenn sie mich kontaktieren.

Hier email schreiben. dominik@sedlmeir.de